In berufsbildende Vollzeitschulen – die Berufsfachschulen, Berufseinstiegsklassen, in das Berufsvorbereitungsjahr sowie in die Berufsschule werden aufgenommen:
Bewerberinnen und Bewerber aus der Landeshauptstadt Hannover melden sich persönlich zu den unten angegebenen Terminen in der jeweiligen berufsbildenden Schule in der Stadt oder im Umland an, die den von ihnen ausgewählten Vollzeitbildungsgang anbieten. Die Bewerberinnen und Bewerber bringen zum Anmeldetermin ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (einheitlicher Anmeldebogen der Region Hannover, Zeugnis, Lebenslauf, ein Passbild) mit. Gegebenenfalls fehlende Angaben auf den Anmeldebögen werden im Rahmen der Beratung und Bearbeitung nachgetragen. Bei fehlenden Entscheidungen für eine bestimmte Schulform oder sonstigen Fragen der Bewerberin oder des Bewerbers wird eine persönliche Beratung durchgeführt.
Die Schulpflichtüberwachung übernimmt die jeweilig zuständige allgemein bildende Schule.
Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerbern, die an einer Schule aufgenommen werden, verbleiben in dieser Schule und werden hinsichtlich einer Aufnahmeentscheidung – gegebenenfalls auch im Rahmen einer Verteilerkonferenz – bearbeitet.
Auswärtige Schülerinnen und Schüler aus Kommunen, mit denen Vereinbarungen zur Beschulung in der Region Hannover getroffen wurden, melden sich direkt in der gewünschten berufsbildenden Schule an.
Für Vollzeitbildungsgänge wie die Berufsfachschule (BFS), das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufseinstiegsklasse (BEK), die Fachoberschule Technik (FOT) und die Berufsoberschule Technik (BOT) werden Anmeldungen bis zu den Sommerferien (soweit genügend Schulplätze vorhanden sind), angenommen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn
a) uns ab Februar eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt,
(später eintreffende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,
wenn noch Schulplätze vorhanden sind) und
b) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule von
uns am Einschulungstag im Original geprüft worden ist.
Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn
a) uns ab Februar eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt,
(später eintreffende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,
wenn noch Schulplätze vorhanden sind) und
b) folgende Unterlagen von uns im Original am Tag der Einschulung geprüft worden sind:
Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn
a) uns ab Februar eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt,
(später eintreffende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,
wenn noch Schulplätze vorhanden sind) und
b) folgende Unterlagen von uns im Original am Tag der Einschulung geprüft worden sind:
Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn
a) uns ab Februar eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt,
(später eintreffende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,
wenn noch Schulplätze vorhanden sind) und
b) folgende Unterlagen von uns im Original geprüft worden sind:
- Zeugnis, das den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss nachweist
- Abschlusszeugnis der Berufsschule und
- Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief
zusätzlich für die Anmeldung - Klasse 13:
- Zeugnis, das die Fachhochschulreife nachweist