Fachangestellte für Bäderbetriebe

Aufgaben und Tätigkeiten

 Fachangestellte für Bäderbetriebe  ...

  • beaufsichtigen den Badebetrieb
  • erteilen Schwimmunterricht,
  • führen Aquafitness-Kurse durch,
  • wirken mit bei der Gestaltung von Flyern und anderen Mitteln zur Öffentlichkeitsarbeit
  • leisten Erste Hilfe und ergreifen Rettungsmaßnahmen bei Wassernotfällen,
  • pflegen und warten bädertechnische Anlagen
  • überprüfen und sichern die Beckenwasserqualität,
  • führen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch,
  • erledigen Verwaltungsarbeiten.

Für die Ausbildung wird mindestens ein Hauptschulabschluss gefordert.
Die meisten Auszubildenden verfügen über einen Realschulabschluss.
Bewerber sollten gut mit Menschen umgehen können, körperlich fit sein
und verantwortungsbewusst arbeiten.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Es ist eine duale Berufsausbildung an zwei Lernorten:

  • Die praktische Ausbildung findet in Bädern statt. Viele Kommunen bilden in ihren Hallen- und Freibädern, aber auch in Erlebnis- und Thermalbädern aus. Private Träger von Bädern suchen ebenfalls Azubis in diesem Beruf.
  • Die theoretischen Inhalte werden in der Berufsschule BBS 3 der Region Hannover vermittelt.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich i. d. R. nach den tarifrechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst.

Grundlage der Ausbildung ist die „Verordnung über die Berufsausbildung
zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe“ von 1997 (zu finden z. B. unter http://www.bds-ev.de/Downloads/verordnung-ffb.htm).

Lerngebiete

Neben den allgemein bildenden Fächern Politik, Deutsch, Sport und Religion weist der Stundenplan folgende Lerngebiete aus:

  • Badebetrieb
  • Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Bädertechnik
  • Gesundheitslehre
  • Schwimmen und Retten

Dazu können Wahlpflichtkurse angeboten werden, wie z. B. „Wasserspringen“, „Training von Schwimmtechniken“ und „Aquafitness“.

Ein Teil der Inhalte wird in Projektform unterrichtet.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet nach etwa 1¼  Ausbildungsjahren eine schriftliche und eine praktische Zwischenprüfung statt.

Abschlussprüfung

Teil 1: Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung findet in folgenden Gebieten statt:

  • Retten, Erstversorgung und Schwimmen
  • Badebetrieb
  • Bädertechnik
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Teil 2: Praktische Abschlussprüfung

Die Prüflinge müssen folgende praktische Prüfungsteile bestehen:

  • 300m Kleiderschwimmen
  • 50m Abschleppen
  • Durchführung einer praxisnahen Rettungsübung mit anschließender Herz-Lungen-Wiederbelebung („Kombi-Übung“)
  • Streckentauchen über 35m
  • Schwimmen einer Wettkampftechnik über 50m mit Start und Wende
  • 100m Zeitschwimmen
  • Kopfsprung aus 3m Höhe
  • Vorbereitung und Durchführung einer Schwimmunterrichts-Einheit („Lehrprobe“)
  • Durchführung eines vorgegebenen Spiel- und Sportarrangements